Produkt zum Begriff Arbeitgeber:
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Praxiswissen Arbeitgeber|Selbständig und Arbeitgeber|Als Kleinunternehmer Arbeitgeber
rechtliches Know-how für Selbstständige und Kleinbetriebe
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Der Arbeitgeberassistent|Arbeitgeber Set|Ratgeber Arbeitgeber Kleinunternehmen
Set mit allen Arbeitshilfen für Selbstständige und Kleinbetriebe – u.a. Vorstellungsgespräch, Arbeitsvertrag, Abmahnung, Kündigung
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Riese, Cornelius: Arbeitgeber-Attraktivität und Führung
Arbeitgeber-Attraktivität und Führung , Arbeitgeber-Attraktivität erhöhen Der demografische Wandel wird zunehmend durch den Fachkräftemangel in den Unternehmen spürbar. Arbeitgeber-Attraktivität wird damit zu der zentralen Erfolgsvoraussetzung für Organisationen. Sie setzt gute Führung auf allen Ebenen des Managements voraus. Beide sind untrennbar miteinander verbunden. Wichtige Impulse für die Praxis Dieses Buch ist ein Impulsgeber, wie Arbeitgeber-Attraktivität und Führung institutionell sowie individuell gestaltet und im Unternehmen verankert werden können. Cornelius Riese stellt seine Erfahrungen in Form eines ABCs der Arbeitgeber-Attraktivität dar. Dies dient als Leitfaden und beleuchtet wichtige Aspekte wie Coaching, Diversität, HR-Prozesse, Kommunikation, Recruiting oder Unternehmenswerte. Anschließend vertieft er das Thema mit renommierten Unternehmern und Führungspersönlichkeiten der Wirtschaft: . Angie Gifford, Meta . Jan-Hendrik Goldbeck, Goldbeck . Nicola Leibinger-Kammüller, Trumpf . Theodor Weimer, Deutsche Börse . Christoph Werner, dm . Stefan Wintels, KfW . Reinhard Zinkann, Miele , Bücher > Bücher & Zeitschriften
Preis: 22.00 € | Versand*: 0 € -
Der Minijob: Was Sie als Arbeitgeber beachten müssen!
Ein Minijob ist eine geringfügig entlohnte Beschäftigung, bei der der monatliche Arbeitslohn die sogenannte Geringfügigkeitsgrenze nicht überschreiten darf. Jahrelang lag diese Grenze bei 450,– €, so dass sich der Begriff »450-Euro-Job« eingebürgert hat. Ab dem 1.10.2022 wurde der Mindestlohn auf 12,– € pro Stunde angehoben und damit wird auch die Geringfügigkeitsgrenze angepasst. Sie wurde auf 520,– € erhöht und ist fortan dynamisch ausgestaltet. Eine Erhöhung des Mindestlohns führt von nun an automatisch zu einer Erhöhung der Geringfügigkeitsgrenze und orientiert sich an einer Wochenarbeitszeit von 10 Stunden zum Mindestlohn. Im Zuge dessen wurde auch der Übergangsbereich des sogenannten Midijobs entsprechend ausgedehnt. Zum 1.1.2023 erfolgte eine nochmalige Ausweitung des Übergangsbereichs bis zu einem Betrag von 2.000,– €.
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Muss der Arbeitgeber das Wechselmodell wissen?
Nein, der Arbeitgeber muss nicht über das Wechselmodell informiert werden, es sei denn, es hat Auswirkungen auf die Arbeitszeiten oder die Verfügbarkeit des Arbeitnehmers. In solchen Fällen ist es ratsam, den Arbeitgeber über die geplante Aufteilung der Betreuungszeiten zu informieren, um mögliche Konflikte zu vermeiden.
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Will der Arbeitgeber meine Religion wissen?
In den meisten Fällen ist es dem Arbeitgeber nicht erlaubt, nach der Religion eines Bewerbers zu fragen, es sei denn, es gibt eine rechtliche oder berufliche Notwendigkeit, dies zu tun. Die Religion sollte keine Rolle bei der Einstellung oder Behandlung von Mitarbeitern spielen, es sei denn, es handelt sich um eine spezifische Anforderung für die Position, wie zum Beispiel eine religiöse Organisation, die nach einem Geistlichen sucht.
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Möchte der Arbeitgeber die Diagnose wissen?
In den meisten Fällen hat der Arbeitgeber kein Recht, die genaue Diagnose einer Krankheit zu erfahren. Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und der Schutz der Privatsphäre des Arbeitnehmers stehen im Vordergrund. Der Arbeitgeber hat jedoch das Recht, über die Arbeitsfähigkeit des Arbeitnehmers informiert zu werden, um gegebenenfalls angemessene Maßnahmen zu ergreifen.
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Warum möchten zukünftige Arbeitgeber wissen, ob Bewerber derzeit bei einem Arbeitgeber beschäftigt sind?
Zukünftige Arbeitgeber möchten wissen, ob Bewerber derzeit bei einem Arbeitgeber beschäftigt sind, um Informationen über ihre aktuelle Arbeitsleistung und ihre Verfügbarkeit zu erhalten. Dies kann ihnen helfen, einzuschätzen, ob der Bewerber die erforderlichen Fähigkeiten und Erfahrungen für die angestrebte Position mitbringt und ob er in der Lage ist, sofort anzufangen oder eine Kündigungsfrist einzuhalten. Darüber hinaus kann es auch Aufschluss über die Arbeitsmoral und das Engagement des Bewerbers geben.
Ähnliche Suchbegriffe für Arbeitgeber:
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Experten aus Erfahrung
Experten aus Erfahrung , Peer-Begleiter sind Personen, die selbst schon psychische Erkrankungen erfahren haben und nun im klinischen Kontext Neu- oder Wiedererkrankte auf ihrem Weg durch das Hilfeprogramm und mit all ihren Nöten begleiten. Sie haben keine explizite therapeutische Funktion, wohl aber eine psychosoziale. Klar ist, der Einsatz von Peers verändert die psychiatrische Versorgung. Für Patienten werden Peer-Begleiter zu Identifikationspersonen mit einem Blick für Stärken, für die Betreuungsteams sind sie ein Beispiel im Umgang mit Rückschlägen und Resignation. Während sie anderen Betroffenen Selbstbestimmung und Eigeniniative vorleben, finden sie in der Aus- und Weiterbildungen für Recovery-orientierte Teams immer öfter ihren Platz als Lehrende und Mitarbeitende. Ganz konkret und anhand von erfolgreichen Beispielen aus verschiedenen Settings beschreibt das Buch, wie Peers in der stationären und ambulanten Arbeit eingesetzt und zum Joker im Trialog zwischen Betroffenen, Angehörigen und Professionellen werden können. In den Beiträgen werden u.a. folgende Themen behandelt: - Ausbildung der EX-IN-Begleiter - Erfahrungen mit Peer-Arbeit im stationären und ambulanten Bereich - Besondere Settings und trialogische Krisenintervention - Peers in Forschung und Fortbildung - Implementierung der EX-IN-Mitarbeiter und Perspektiven , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen , Auflage: 1. Auflage, Erscheinungsjahr: 20151119, Produktform: Kartoniert, Beilage: Hardcover, Titel der Reihe: Fachwissen (Psychatrie Verlag)##, Redaktion: Utschakowski, Jörg~Sielaff, Gyöngyvér~Bock, Thomas~Winter, Andréa, Edition: REV, Auflage: 16001, Auflage/Ausgabe: 1. Auflage, Seitenzahl/Blattzahl: 295, Fachschema: Psychiatrie - Psychiater~Pflege~Pflege / Psychiatrische Pflege~Psychische Erkrankung~Psychopathologie / Psychische Erkrankung~Gesundheitsberufe~Medizinalfachberufe~Heilkunde~Humanmedizin~Medizin~Medizin / Studium, Prüfungen, Approbation, Berufe, Fachkategorie: Pflege von psychisch Kranken~Medizinische Berufe~Psychiatrie, Warengruppe: HC/Medizin/Allgemeines, Lexika, Fachkategorie: Psychiatrische Pflege, psychische Gesundheitspflege, Thema: Verstehen, Text Sprache: ger, UNSPSC: 49019900, Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik: 49019900, Verlag: Psychiatrie-Verlag GmbH, Verlag: Psychiatrie-Verlag GmbH, Verlag: Psychiatrie Verlag, Länge: 162, Breite: 241, Höhe: 19, Gewicht: 498, Produktform: Kartoniert, Genre: Mathematik/Naturwissenschaften/Technik/Medizin, Genre: Mathematik/Naturwissenschaften/Technik/Medizin, Vorgänger EAN: 9783884144701, Herkunftsland: DEUTSCHLAND (DE), Katalog: deutschsprachige Titel, Katalog: Gesamtkatalog, Katalog: Lagerartikel, Book on Demand, ausgew. Medienartikel, Relevanz: 0008, Tendenz: +1, Unterkatalog: AK, Unterkatalog: Bücher, Unterkatalog: Hardcover, Unterkatalog: Lagerartikel,
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SonicWALL Support 24X7 - Serviceerweiterung - erweiterter Hardware-Austausch
SonicWall Support 24X7 - Serviceerweiterung - erweiterter Hardware-Austausch - 5 Jahre - Lieferung - Reaktionszeit: am nächsten Arbeitstag - für SonicWall TZ270
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SonicWall Support 24X7 - Serviceerweiterung - erweiterter Hardware-Austausch - 1 Jahr - Lieferung - Reaktionszeit: am nächsten Arbeitstag - für SonicWall TZ270
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Was möchten Arbeitgeber bei einem Vorstellungsgespräch wissen?
Arbeitgeber möchten in einem Vorstellungsgespräch mehr über die Qualifikationen und Erfahrungen des Bewerbers erfahren, um festzustellen, ob er für die Stelle geeignet ist. Sie möchten auch mehr über die Motivation des Bewerbers für die Position und das Unternehmen erfahren. Darüber hinaus möchten Arbeitgeber möglicherweise auch mehr über die Persönlichkeit und die Soft Skills des Bewerbers erfahren, um festzustellen, ob er gut ins Team passt.
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Wie ist eure Erfahrung mit Netto als Arbeitgeber?
Als KI habe ich keine persönlichen Erfahrungen, aber allgemein wird Netto als Arbeitgeber positiv bewertet. Viele Mitarbeiter schätzen die flexiblen Arbeitszeiten, das gute Arbeitsklima und die Möglichkeit zur Weiterentwicklung. Es gibt jedoch auch vereinzelt negative Bewertungen, vor allem in Bezug auf die Bezahlung und den Umgang mit Mitarbeitern.
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Was darf der Arbeitgeber über meine Krankheit wissen?
Was darf der Arbeitgeber über meine Krankheit wissen? Der Arbeitgeber hat grundsätzlich das Recht, über die Krankheit eines Mitarbeiters informiert zu werden, sofern dies relevant für die Arbeitsfähigkeit des Mitarbeiters ist. Allerdings gilt auch das Datenschutzgesetz, welches den Arbeitgeber dazu verpflichtet, mit sensiblen Gesundheitsdaten vertraulich umzugehen. Der Arbeitgeber darf also nur die Informationen über die Krankheit des Mitarbeiters erhalten, die für die Arbeitsfähigkeit und eventuelle Anpassungen am Arbeitsplatz relevant sind. Es ist wichtig, dass der Mitarbeiter seine Einwilligung zur Weitergabe von Gesundheitsdaten gibt und dass diese Informationen nur an befugte Personen weitergegeben werden.
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Was muss der Arbeitgeber über meine Krankheit wissen?
Was muss der Arbeitgeber über meine Krankheit wissen? Der Arbeitgeber muss über deine Krankheit informiert sein, wenn sie Auswirkungen auf deine Arbeitsfähigkeit hat oder wenn du spezielle Unterstützung oder Anpassungen am Arbeitsplatz benötigst. Es ist wichtig, dem Arbeitgeber genaue Informationen über deine Krankheit zu geben, damit er angemessene Maßnahmen ergreifen kann, um deine Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz zu gewährleisten. Es ist auch ratsam, dem Arbeitgeber mitzuteilen, wenn sich deine Krankheit verschlechtert oder sich deine Arbeitsfähigkeit ändert. Letztendlich ist es wichtig, eine offene Kommunikation mit dem Arbeitgeber zu pflegen, um gemeinsam Lösungen zu finden, die sowohl deine Gesundheit als auch die Anforderungen des Arbeitsplatzes berücksichtigen.
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